Einladung zur Mitgliederversammlung am Dienstag, den 29.09.2020

Liebe Mitglieder,

hiermit möchte ich zur diesjährigen Mitgliederversammlung des Internet-Cafes einladen. Genauer Termin, Ort und Tagesordnung sind dem folgenden Text zu entnehmen.

Die besondere Situation hat für die Verschiebung in den Herbst gesorgt und macht besondere Maßnahmen bei der Durchführung der Versammlung erforderlich.

Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Darum ist für dieses Jahr eine Anmeldung erforderlich. Damit jeder den Inhalt verfolgen kann, ist eine Livestream-Übertragung vorgesehen. Wer sich selbst schützen möchte, aber trotzdem alles verfolgen möchte bekommt den Link per E-Mail separat  per Mail (geht an alle Mitglieder).

Die Anmeldung zur Teilnahme muss über Ingrid Heike per E-Mail, WhatsApp oder Telefon erfolgen. Die Anmeldung muss bis zum 23.09.2020 erfolgen. Damit das Gasthaus die Planung für die Größe des Saals und die Anzahl an Kaffee und Kuchen abschätzen kann, ist mit der Anmeldung auch mitzuteilen, ob Kaffee und Kuchen eingenommen werden. (Kosten 8,50€ pro Person). Achtung! Im Gegensatz zu vorherigen Mitgliederversammlungen trägt ab jetzt jeder die Kosten Speisen und Getränke während der Versammlung selbst.

An den Wahlen und Abstimmungen kann nur teilnehmen, wer vor Ort dabei ist.

Während der Versammlung gelten die Hygienevorschriften des Landes. Abstandsregeln und Handhygiene sind einzuhalten. Maskenpflicht gilt bis zur Ankunft am Platz.

Bei Fragen steht euch der gesamte Vorstand zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Heiko Zimmermann
Vorsitzender

Einladung zur Mitgliederversammlung

am Dienstag, den 29.09.2020

um 15:00 Uhr

im Gasthaus „Zur Linde“, Sievers in Kühlingen.

Vorläufige Tagesordnung

Top 1     Begrüßung und endgültige Tagesordnung, Beschlussfähigkeit

Top 2     Rückblick 2019 / Jahresbericht des Vorstandes

Top 3     Kassenbericht

Top 4     Rechnungsprüferbericht 2019 und Entlastung des Vorstandes

Top 5     Wahlen:

  1. des/der 1. stellv. Vorsitzenden
  2. des/der Kassenwart/in
  3. eines/einer Rechnungsprüfer/in

Top 6     Anpassen der Beitragsordnung, Jahresmitgliedsbeiträge, Änderung an der Beitragssatzung

Top 7     Raumsituation/Umzug des Vereins

Top 8     Aktions- und Haushaltsplan 2020

Top 9     Anfragen und Anregungen

Um 15.00 beginnt die Versammlung. Während der Versammlung bekommt jedes Mitglied auf eigene Kosten das bestellte Kaffeegedeck. Aufgrund der Pandemie-Situation kann nur mit vorheriger Anmeldung an der Versammlung teilgenommen werden.

Hinweis:

Gem. § 10 Abs. 1 a der Satzung kann jedes Mitglied mit einwöchiger Frist nach Eingang des Einladungsschreibens die Ergänzung der Tagesordnung verlangen

Heiko Zimmermann

Mitgliederversammlung 2019

Ganderkesee, 13.03.2019

An
An alle Mitglieder

 

Einladung zur Mitgliederversammlung

am Montag, den 15.04.2019

um 15:00 Uhr

im Gasthaus „Zur Linde“, Sievers in Kühlingen.

 

Vorläufige Tagesordnung

 

Top 1  Begrüßung und endgültige Tagesordnung, Beschlussfähigkeit

Top 2  Rückblick 2018 / Jahresbericht des Vorstandes

Top 3  Kassenbericht

Top 4  Rechnungsprüferbericht 2018 und Entlastung des Vorstandes

Top 5  Wahlen:

  1. des/der Vorsitzenden
  2. des/der 2. stellv. Vorsitzenden
  3. des/der Pressesprecher/in
  4. eines/einer Rechnungsprüfer/in

Top 7  Aktions- und Haushaltsplan 2019

Top 8  Anfragen und Anregungen

Um 15.00 beginnt die Versammlung mit einem Vortrag zum Thema Bargeldloses Bezahlen, Sicherheit und Risiken. Ab ca.16:15 Uhr nach einer kurzen Kaffeepause arbeiten wir unsere Tagesordnung der MV ab.

 

Hinweis:

Gem. § 10 Abs. 1 a der Satzung kann jedes Mitglied mit einwöchiger Frist nach Eingang des Einladungsschreibens die Ergänzung der Tagesordnung verlangen

Heiko Zimmermann

heikozimmermann@web.de

Mitgliederversammlung 2017

An alle Mitglieder:


Einladung zur Mitgliederversammlung

 

am Mittwoch, den 26.04.2017

um 15:00 Uhr

 

im Berufsförderungswerk, im Konferenzraum an der Mensa

Ganderkesee-Bookholzberg, Apfelallee 1

Senioren am Netz

Vorläufige Tagesordnung

 

Top 1 Begrüßung und endgültige Tagesordnung, Beschlussfähigkeit

Top 2 Rückblick 2016 / Jahresbericht des Vorstandes

Top 3 Kassenbericht

Top 4 Rechnungsprüferbericht 2016 und Entlastung des Vorstandes

Top 5 Wahlen:

  1. des/der Vorsitzenden
  2. des/der 2. stellv. Vorsitzenden
  3. des/der Pressesprecher/in
  4. eines/einer Rechnungsprüfer/in

Top 6 Änderung der Vereinssatzung (zum Erhalt der Gemeinnützigkeit)

Top 7 Aktions- und Haushaltsplan 2017

Top 8 Anfragen und Anregungen

Ab ca. 16:00 Uhr nach einer kurzen Kaffeepause machen wir eine Führung über das Gelände des Berufsförderungswerkes und durch das Spieldorf.

 

Hinweis:

Gem. § 10 Abs. 1 a der Satzung kann jedes Mitglied mit einwöchiger Frist nach Eingang des Einladungsschreibens die Ergänzung der Tagesordnung verlangen

Die Satzungänderung ist im folgenden erläutert:

§ 2 Zweck, Aufgabe und Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke

im Sinne des Abschnitts ” Steuerbegünstigte Zwecke ” der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung.

Der Verein dient dem Zwecke der Bildung und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.

Der Verein will Zugang zu den neuen Medien schaffen sowie die Überwindung von Zugangshemmnissen zu Produkten und Leistungen der Informations- und Kommunikationswirtschaft für Seniorinnen und Senioren fördern.

(3) Der Verein ist selbstlos tätig. er dient unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 12 Auflösung des Vereins

(1) Zur Auflösung des Vereins muss unter Wahrung der Ladungsfrist von einem Monat eine Mitgliederversammlung einberufen werden, deren einziger Tagesordnungspunkt die Vereinsauflösung ist.

(2) Der Verein löst sich auf, wenn dies durch zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen auf der Mitgliederversammlung beschlossen wird.

(3) Die Mitgliederversammlung wählt nach gefaßtem Auflösungsbeschluß aus ihrer Mitte zwei Liquidatoren zur Abwicklung.

(4) Bei Auflösung des Vereins oder Aufhebung bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Landkreis Oldenburg, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen, der diese Mittel für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Kommunikationsförderung zwischen Senioren und Auszubildenden verwendet.

Heiko Zimmermann

heikozimmermann@web.de